AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Annican

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Das Unternehmen Annican , handelnd durch Stefan D’Alessio, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie

gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter

Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn Annican sie schriftlich bestätigt.
  2. Die Angestellten von Annican sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des

jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

  1. Annican ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu

ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens

jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,

so ist Annican  berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.

  1. Vertragsabschluss und Kündigung
  2. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von Annican kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrages durch Annican zustande. Annican  kann den

Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig

machen.

  1. Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis – auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen eines

Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

  1. Soweit Annican sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich

ausdrücklich darauf hingewiesen.

  1. Tritt eine Kündigung seitens des Kunden in Kraft, und hat Annican bereits Leistungen erbracht, wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend dieser

Leistungen, mindestens jedoch in Höhe von 50% des Auftragswertes an

Annican  fällig.

  1. LOI [Letter of Intent]: Erfahrungsgemäß können bei großen Projekten Verhandlungen oft mehrere Wochen dauern. Um konkrete Bedürfnisse des Einzelnen

zu berücksichtigen wird insbesondere bei großen Projekten im vorvertraglichen Bereich ein LOI zwischen den beiden Vertragsparteien [evtl. angehender Kunde

und Annican ] abgeschlossen.

Ziel einer solchen Vereinbarung ist es, die Bereitschaft schriftlich zu dokumentieren, mit dem Verhandlungspartner einen Vertrag abzuschließen. Allerdings ist

die jeweilige Erklärung noch nicht rechtlich verbindlich, sondern nur eine Bereitschaftserklärung, unter bestimmten Voraussetzungen ein Vertragsverhältnis

abschließen zu wollen. Diese Voraussetzungen können bereits in der Bereitschaftserklärung mit genannt sein. Zu den hier gegebenen Inhalten eines LOI gehört

unter anderem die Verpflichtung, während der Verhandlung nicht parallel mit Dritten über den gleichen Gegenstand zu verhandeln.

Weitere Bestandteile sind Geheimhaltungsvereinbarungen und die Verpflichtung, im Rahmen der Vertragsverhandlungen offenbartes Know-how nach dem

Scheitern der Verhandlungen nicht weiter zu nutzen. Annican  behält sich vor, auch im Rahmen eines LOI bestimmte Vorinvestitionen festzulegen und

Erstattungsregelungen zu vereinbaren. Des Weiteren kann das Thema Haftung, die Rechtswahl und eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem LOI zu finden sein.

  1. Leistungsumfang
  2. Annican bietet Beratungs- und Kommunikationslösungen, sowie die Erstellung von Werbeträgern und Marketingprodukten gemäß den Wünschen und

Vorstellungen seiner Kunden an.

  1. Preise und Leistungen richten sich nach Umfang und Aufwand des jeweiligen Auftrags. Sie werden durch eine von

Annican  angefertigte Leistungsbeschreibung bzw. Aufwandsschätzung festgestellt. Annican  behält sich vor, zusätzliche Leistungen gesondert abzurechnen,

sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist.

  1. Annican behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.
  2. Soweit Annican kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,

Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

  1. Das Annican -Firmenlogo darf auf jeder von Annican erstellten Präsentationslösung klein erscheinen.
  2. Zahlungsbedingungen
  3. Entgelte sind unmittelbar nach Erbringung der Leistung rein netto zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt 14

Tage vor Fertigstellung der Leistung. Abweichende Zahlungsbedingungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.

  1. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug behält sich

Annican  vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass Annican

eine höhere Zinslast nachweist. Ab der zweiten Zahlungserinnerung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen Bearbeitungsgebühren von

2,50 EUR erhoben.

  1. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Annican vorbehalten.
  2. Für den Bereich Internethosting gilt folgende Vereinbarung: Die Kündigung, einer bei Annican gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit

Wirkung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende des Vertragsjahres weiter berechnet. Wird die Domain nicht komplett

abgemeldet, berechnet Annican  für das weitere ausschließliche Domainhousing eine jährliche Gebühr von 30,00 EUR. Die Kündigung, eines virtuellen

Plattenplatzes [Webhosting], bei Annican  seitens des Auftraggebers erfolgt nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.

  1. Gegen Ansprüche von Annican kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die

Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag zu.

  1. Geheimhaltung, Datenschutz
  2. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten durch Annican unterbreitete Informationen als vertraulich.
  3. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass

Annican  berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.

  1. Soweit sich Annican Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Annican berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die

Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

  1. Haftungsbeschränkung
  2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind

sowohl gegenüber Annican  wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Handeln vorliegt.

  1. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
  2. Obliegenheiten des Kunden
  3. Der Kunde ist für die Inhalte seiner Präsentationslösung und der von Annican zur Verfügung gestellten Materialien und Daten selbst verantwortlich. Annican

ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser Materialien freigestellt. Dies gilt insbesondere für lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen und

daraus resultierenden Forderungen.

  1. Die oben genannten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Annican obliegt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei

Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet er auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens – auch

des Vermögensschadens. Sofern Annican  wegen solcher Verstöße in Haftung genommen wird, stellt der Kunde Annican  hiervon frei.

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Annican und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Annican

oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

  1. Annican übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe einer erstellten Präsentationslösung. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für

entgangenen Gewinn haftet Annican  nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Der Kunde ist zu einer regelmäßigen Datensicherung angehalten. Für Datenverlust bzw. für Beschädigungen, etwa durch Computerviren, übernimmt Annican

keinerlei Haftung.

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

Eine fristgerechte Umsetzung kann nur garantiert werden, wenn das relevante Material im zeitlich prozessnahen Rahmen angeliefert wird.

Im Sinne einer zeitnahen und reibungslosen Abwicklung des Auftrags vereinbaren die Parteien eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Bei Verzögerungen,

die über einen Kalendermonat hinausgehen, behält sich Annican  eine vorher abzustimmende Nachforderung für zusätzliche koordinative Aufwendungen vor.

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Sämtliche Lieferungen von Annican erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware [Vorbehaltsware] geht erst bei vollständiger

Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei

Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltloser Gutschrift.

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware

nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus

entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für Forderung seitens Annican  ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die

Vorbehaltsware oder die an Annican  abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf Rechte von Annican  hinweisen.

  1. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.

  1. Die im Eigentum von Annican stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen

Versicherungen werden an Annican  abgetreten.

  1. Schlussbestimmung
  2. Erfüllungsort ist Augsburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann im

Sinne des HGB ist.

  1. Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Annican findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden

von Annican  gebunden.

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt

an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien

zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt

entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

dandelion

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